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MSDS Material Safety Data Sheet
CAS

8017-16-1

File Name: astaris_com---phosphoric_acid_105-117_gr.asp
                                              Sicherheitsdatenblatt

1. CHEMIKALIENPRODUKT- UND FIRMENBEZEICHNUNG

Bezeichnung

Produktname: PHOSPHORSÄURE (105 � 117%)
Referenznummer: AST10086
Datum: 21. April 2006

Verwendungszweck des Stoffes bzw. der Zubereitung

Phosphate, Phosphorsäureester und die Phosphorylierung von Polyolen, Elektrolyt für
Brennstoffzellen, Verbinden von Feuerfestmaterial, Katalysatoren in organischen Reaktionen und
zur Verwendung bei der Aufbereitung von Trinkwasser.

Firmenbezeichnung

ICL PERFORMANCE PRODUCTS LP
622 Emerson Road - Suite 500
St. Louis, Missouri 63141
Notrufnummer: In den USA CHEMTREC anrufen: 1 800 424 9300
In Kanada CANUTEC anrufen: 1 613 996 6666
Allgemeine Informationen: +1 800 244 6169 (weltweit)

2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN

Zusammensetzung

Stoff CAS-Nr. %w/w EINECS-Nr. R-Satz

Phosphorsäure 8017-16-1 100 232-417-0 R34

3. MĂ–GLICHE GEFAHREN

Klassifizierung des Stoffs/der Zubereitung

EG-Klassifizierung Ă„tzend
S-Satz S25, S36, S37, S39

Auswirkungen auf die Gesundheit beim Menschen

WARNHINWEISE: GEFAHR!
VERURSACHT VERĂ„TZUNGEN DER AUGEN UND HAUT
VERURSACHT REIZUNGEN DER ATEMWEGE
KANN BEI VERSCHLUCKEN GESUNDHEITSSCHĂ„DLICH SEIN, Ă„TZENDE WIRKUNG AUF
WEICHSTAHL

Dieses Produkt verursacht Verätzungen der Augen. Die Verletzung kann dauerhafte Schäden
verursachen. Aufgrund seiner physikalischen Eigenschaft verursacht dieses Produkt
ICL Performance Products LP Sicherheitsdatenblatt
Stoff: Phosphorsäure (105-117%) Seite 2 von 8
Referenz: AST10086 21. April 2006
Hautverätzungen. Das brennende Gefühl stellt sich möglicherweise nicht direkt nach dem
Hautkontakt ein, wodurch dem Arbeiter erst später bewusst wird, dass ein Kontakt mit der Haut
stattgefunden hat.

Das Einamten von Dämpfen oder Sprühnebel kann zu Reizungen der Atemwege führen. Ein
Verschlucken des Produkts kann gesundheitsschädliche Folgen haben. Aufgrund physikalischer
Eigenschaften kann das Produkt Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Verätzungen und eine
brennendes GefĂĽhl (hinter dem Brustbein) verursachen.

Auswirkungen auf die Umwelt

Wenn das Material in den Boden abgegeben wird, kann es möglicherweise in das Grundwasser
durchsickern. Wird das Material an Wasser abgegeben, können die im Wasser enthaltenen
Härtemineralien die Phosphorsäure abbauen. Phosphate können für unbestimmte Zeit erhalten
bleiben.

4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

Allgemein

Bei diesem Material handelt es sich um eine Säure; eine systemische und unterstützende
Behandlung ist erforderlich. Phosphorsäure verursacht Schleimhautreizungen.

Nach Augenkontakt

Sofort mit reichlich Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspĂĽlen. Wenn sich Kontaktlinsen
einfach entfernen lassen, diese herausnehmen. Ă„rztliche Hilfe aufsuchen. Falls die Reizungen
anhalten, einen Augenarzt aufsuchen.

Nach Hautkontakt

Kann Reizungen der Haut verursachen. Den betroffenen Bereich mit reichlich Wasser und Seife
abwaschen. Ă„rztliche Hilfe aufsuchen.

Nach Einatmen

Betroffenen an die frische Luft bringen. Hat die Atmung ausgesetzt, kĂĽnstlich beatmen. Bei
Atembeschwerden Sauerstoff verabreichen.

Nach Verschlucken

BEI VERSCHLUCKEN KEIN Erbrechen herbeiführen. Dem Betroffenen 2 bis 4 Gläser Wasser
zum Trinken geben. Ă„rztliche Hilfe aufsuchen. Mit einer Giftzentrale Kontakt aufnehmen.
BEWUSSTLOSEN PERSONEN DARF NICHTS DURCH DEN MUND VERABREICHT
WERDEN.

5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKĂ„MPFUNG

Löschmittel

Nicht brennbar
Keine besonderen MaĂźnahmen notwendig

Ungeeignete Löschmittel

Nicht brennbar
Keine besonderen MaĂźnahmen notwendig.

Expositionsgefahr

Nicht brennbar.
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Stoff: Phosphorsäure (105-117%) Seite 3 von 8
Referenz: AST10086 21. April 2006
Bei einem Brand können möglicherweise giftige Dämpfe (Phosphoroxide) freigesetzt werden.
Kann mit Metallen reagieren und brennbares Wasserstoffgas freisetzen.

SchutzausrĂĽstung

Feuerwehrpersonal sollte umluftunabhängige Atemschutzgeräte und die persönliche
SchutzausrĂĽstung (PPE) tragen.

6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

Personenbezogene MaĂźnahmen

Unnötige Aussetzung an das Material vermeiden und Material von Augen, Haut und Kleidung
entfernen. Phosphorsäurenebel nicht einatmen.

UmweltschutzmaĂźnahmen

Freisetzung von kleinen Mengen in die Umwelt vermeiden.
Freisetzung von groĂźen Mengen kann Umweltverschmutzungen verursachen. Freisetzung in die
Umwelt vermeiden. Methoden zur Beseitigung von Verschüttungen im nächsten Abschnitt
beachten.

Methoden zur Beseitigung von VerschĂĽttungen

Größere Verschüttungen zunächst eindämmen und das Material in die zur Rückgewinnung oder
Entsorgung vorgesehenen Behälter umlagern. Restliches Material oder kleinere Verschüttungen
mit einem reaktionsträgen Material aufsaugen und in einen Behälter für Chemieabfälle geben.
Danach die Schlämme mit einer Base wie z.B. kalzinierte Soda oder Natronkalk neutralisieren. Den
VerschĂĽttungsbereich mit viel Wasser abspĂĽlen.

Der Verschüttung sollte sich in Windrichtung genähert werden. Zum Stoppen oder Eindämmen
von undichten Stellen sollten stets Schutzkleidung und zugelassene umluftunabhängige
Atemschutzgeräte getragen werden. Ablaufendes Material eindämmen und verschüttetes
Material in einen vorschriftsmäßigen Behälter zur Entsorgung deponieren. Bei einer Reaktion
von Polyphosphorsäure mit Wasser entsteht Phosphorsäure.

Hinweise zur Entsorgung sind auf Seite 13 und eine Liste meldepflichtiger Mengenangaben sind
auf Seite 14 und 15 aufgefĂĽhrt.

7. HANDHABUNG UND LAGERUNG

Handhabung

Kontakt mit Augen, Haut oder Kleidung vermeiden.
Einatmen von SprĂĽhnebel oder Dampf vermeiden.
Nicht schmecken oder verschlucken.
Behälter verschlossen halten.
Nur bei ausreichender BelĂĽftung verwenden.
Die Haut nach der Handhabung grĂĽndlich waschen.

Technische VorsichtsmaĂźnahmen

FĂĽr ausreichend natĂĽrliche oder mechanische BelĂĽftung sorgen, um die Aussetzung an das
Material auf ein Minimum zu reduzieren. An Luftverschmutzungsquellen wie z.B. an offenen
Prozessanlagen wird die Verwendung einer mechanischen EntlĂĽftungsvorrichtung direkt in dem
betroffenen Bereich empfohlen. Die Konstruktion eines EntlĂĽftungssystems ist im National Fire
Protection Association (NFPA) Standard 91 aufgefĂĽhrt.

Das Produkt zur Verarbeitung aus den Trommeln in ein geschlossenes (hermetisch
abgedichtetes) System übertragen. Falls das nicht möglich ist, die Entlüftungsvorrichtung des
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Stoff: Phosphorsäure (105-117%) Seite 4 von 8
Referenz: AST10086 21. April 2006
Bereichs einschalten. Die Trommeln so gründlich wie möglich leeren, um die Entsorgung zu
erleichtern.

Beim Umlagern großer Mengen die Schläuche vor dem Abnehmen mit Stickstoff spülen, um
RestflĂĽssigkeit zu entfernen. Beim Entladen von Tankfahrzeugen sollte das Personal stets eine
fĂĽr Chemikalien geeignete Schutzbrille und Handschuhe aus Gummi oder Neopren tragen. Vor
Einschalten der Entladungsanlage mĂĽssen alle Verschraubungen richtig befestigt sein. Nach
dem Entladen die Schläuche vorsichtig abnehmen, um einen Kontakt mit der Säure zu
vermeiden.

Für die Lagerung des Materials werden Großbehälter aus 316L Edelstahl empfohlen. Behälter
aus Glas, Polyethylen und aus glasfaserverstärktem Kunststoff (abhängig vom verwendeten
Kunststoff) sind ebenfalls geeignet. Behälter aus Stahl, Aluminium und aus 304 Edelstahl werden
aufgrund der schnellen oder potentiellen Korrosion nicht empfohlen. Die Behälter sollten bei
Raumbedingungen entlüftet und betrieben werden. Um ein Gefrieren zu vermeiden, die Behälter
Wärme (am besten heißes Wasser) aussetzen. Den Bereich um den Lagertank ausreichend
eindämmen, damit der gesamte Tankinhalt ggf. aufgefangen werden kann.

Lagerung

In speziell für Phosphorsäure ausgeführten mit Gummi ausgekleideten Kunststofftanks oder 316L
Edelstahltanks lagern. Die Trommeln von Wärmequellen entfernt und vor direkter
Sonnenbestrahlung geschĂĽtzt lagern. In einem gut belĂĽfteten trockenen Bereich, von Alkalien
und den meisten Metallen entfernt aufbewahren. Nicht unter dem Gefrierpunkt lagern. Bei
einem Kontakt mit reaktiven Metallen, wie z.B. Weichstahl und Aluminium kann Wasserstoff
entstehen, der in den Behältern eine explosive Mischung erzeugen kann.

8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSĂ–NLICHE SCHUTZAUSRĂśSTUNG

Arbeitsplatzgrenzwerte

Für Phosphorsäure sind keine OSHA-Grenzwerte für die persönliche Exposition aufgeführt

Für Phosphorsäure

Land Standard Grenzwert

1 mg/m 8 Std. TWA, 3 mg/m3 STEL
3
Australien Arbeitsplatzbezogene Aussetzungsgrenze
MAK 1 mg/m3 8 Std.
Ă–sterreich Arbeitsplatzbezogene Aussetzungsgrenze
1 mg/m3 8 Std. TWA, 3 mg/m3 STEL
Belgien Arbeitsplatzbezogene Aussetzungsgrenze
1 mg/m3 8 Std. TWA
Dänemark Arbeitsplatzbezogene Aussetzungsgrenze
1 mg/m3 8 Std. TWA, 3 mg/m3 STEL
Finnland Arbeitsplatzbezogene Aussetzungsgrenze
3 3
Frankreich Arbeitsplatzbezogene Aussetzungsgrenze VME 1 mg/m VLE 3 mg/m
3
Japan Arbeitsplatzbezogene Aussetzungsgrenze 1 mg/m 8 Std.
2 mg/m3 STEL
GroĂźbritannien Arbeitsplatzbezogene Aussetzungsgrenze
3 3
USA Arbeitsplatzbezogene Aussetzungsgrenze 1 mg/m 8 Std. TWA, 3 mg/m STEL

Atemschutz

Einatmen von Dampf oder SprĂĽhnebel vermeiden. Wenn die Aussetzungsgrenzen fĂĽr Luft
überschritten werden (siehe unten), sollte ein NIOSH/MSHA-zugelassenes Atemschutzgerät
(Vollmaske empfohlen) getragen werden. Bei der Verwendung einer Vollmaske ist ein
Gesichtsschild oder eine fĂĽr Chemikalien geeignete Schutzbrille ĂĽberflĂĽssig. Siehe US OSHA-
Richtlinien 29 CFR 1910.134 oder Europäischer Standard EN 149

Handschutz

Um Hautkontakt zu vermeiden, sollten undurchlässige Schutzhandschuhe und Schutzkleidung
getragen werden. Kontaminierte Haut sofort waschen. Kontaminierte Kleidung sofort entfernen
und vor der Wiederverwendung waschen. Die persönliche Schutzkleidung sollte vor der
erneuten Verwendung gereinigt werden. Notduschen mĂĽssen in allen Bereichen, in denen
Hautkontakt vorkommen kann, installiert sein. Die Haut nach der Handhabung grĂĽndlich
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Stoff: Phosphorsäure (105-117%) Seite 5 von 8
Referenz: AST10086 21. April 2006
waschen.

Augenschutz

Eine fĂĽr Chemikalien geeignete Schutzbrille, Gesichtsschild und, falls erforderlich, eine
Vollmaske tragen, wenn die arbeitsplatzbezogenen Aussetzungsgrenzen nicht gewährleistet sind
bzw. überschritten werden. Siehe US OSHA-Richtlinien 29 CFR 1910.133 oder Europäischer
Standard EN 166.

Die hierin genannten Komponenten sind möglicherweise durch besondere Rechtsvorschriften
kanadischer Provinzen geregelt. Bitte beziehen Sie sich auf die in der entsprechenden Provinz
geltenden Exponierungswerte fĂĽr die Substanz.

9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

Allgemeine Informationen

Chemische Formel: H3PO4
Erscheinungsbild: Klare, farblose, sirupartige FlĂĽssigkeit
Geruch: Keinen
0,0285 mm Hg bei 20 oC
Dampfdruck (100% Säure):
Wasserlöslichkeit: Vollständig

Wichtige Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltinformationen

1,7 (als 1%-ige Lösung) bei 25 oC
pH-Wert
% Ă„quivalent H3PO4: 105 - 117
Siedepunkt oC: 300 bis 550
Gefrierpunkt oC 29 - 38
Relative Dichte bei 25 oC /15,5 oC: 1,9 bis 2,1

HINWEIS: Diese physikalischen Daten sind typische Werte auf Basis des geprĂĽften Materials, sie
können jedoch von Probe zu Probe variieren. Die typischen Werte dürfen nicht als garantierte
Analyse fĂĽr jede einzelne Charge oder als Spezifikationen fĂĽr dieses Produkt verstanden werden.

10. STABILITĂ„T UND REAKTIVITĂ„T

Produkt ist bei normaler Lagerung und Handhabung stabil.

Zu vermeidende Bedingungen

Unverträgliche Materialien

Zu vermeidende Stoffe

Vermeiden Sie Kontakt mit Metallen (wie zum Beispiel mild stählern und Aluminium), der
brennbares Wasserstoffgas freimachen kann, das eine Explosion in eingeschränkten Gefäßen
herstellen kann. Vermeiden Sie Kontakt mit Materialien wie zum Beispiel sulfides und sulfites, die
giftige Gase freigeben könnten. Seien Sie vorsichtig bei der Mischung mit starken Basen, weil
hohe Hitze der Reaktion Dampf erzeugen kann.

Gefährliche Zersetzungsprodukte

Bei thermischem Abbau können eventuell Phosphoroxide entstehen.

11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE

Labordaten

Nachstehend sind die Ergebnisse der von ICL Performance Products LP durchgefĂĽhrten
Tierversuche mit Einzeldosen (akut) aufgefĂĽhrt:
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Stoff: Phosphorsäure (105-117%) Seite 6 von 8
Referenz: AST10086 21. April 2006

Oral LD50 (Ratte): 1530 mg/kg, leicht toxisch
Oral LD50 (Kaninchen): 2,740 mg/kg, leicht toxisch
Bei Standardtests mit Bakterienzellen hat Phosphorsäure keine genetischen Veränderungen
verursacht.
Zusatzinformationen
Gemäß den 49 CFR-Kriterien (Kriterien des Kodex für Bundesverordnungen) des US-
Verkehrsministeriums (DOT) wirkt dieses Material auf Stahl hochätzend.

Phosphorsäure hat bei Raumtemperatur einen niedrigen Dampfdruck und es wird unter
Raumbedingungen keine Gefahr bei Einatmung erwartet. Phosphorsäure kann jedoch die
Atemwege reizen, wenn diese als SprĂĽhnebel oder beim Verdampfen des Materials eingeatmet
wird. Von der American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH) wurde fĂĽr
Phosphorsäure ein Threshold Limit Value (TLV) (Höchstgrenzwert) erarbeitet. Weitere
Informationen ĂĽber dieses Material sind in der neuesten Ausgabe der Documentation of The
Threshold Limit Values and Biological Exposure Indices erhältlich.

12. ANGABEN ZUR Ă–KOLOGIE

Toxische Auswirkungen auf die Umwelt

Phosphorsäure ist für eine Spezie von Süßwasserfischen praktisch ungiftig. In der verfügbaren
wissenschaftlichen Literatur wurden keine toxischen Daten fĂĽr andere SĂĽĂźwasserspezien, Algen
oder Daphnia magna (groĂźer Wasserfloh) gefunden.

Nachstehende Daten wurden unter Verwendung der EU-Kriterien für Toxizität für
Wasserorganismen eingestuft.

96 Std. LC50 Koboldkärpfling: 138 mg/L, praktisch ungiftig

Verbleib des Stoffes in der Umwelt

In der verfĂĽgbaren wissenschaftlichen Literatur wurden keine spezifischen Testdaten zur
biologischen Abbaubarkeit gefunden. Gemäß der Literatur wird der Säuregehalt dieses Materials
in Rohwasser leicht abgebaut, das Phosphat kann jedoch fĂĽr unbestimmte Zeit erhalten bleiben.

13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

Nummer des europäischen Abfallkatalogs

Die in diesem Abschnitt zur VerfĂĽgung gestellten Daten dienen nur zur Information. Bitte
verwenden Sie die passende Klassifizierung fĂĽr Ihre Verschwendung.

06 01 04 Verschwenden Sie von anorganischen chemischen Verfahren, Phosphorsäure

Hinweise zur Entsorgung

Aufgrund seiner ätzenden Eigenschaften ist dieses Material bei der Entsorgung gemäß dem US
Resource Conservation and Recovery Act (RCRA), 40 CFR 261.22 als Schadstoff eingestuft, EPA-
Nr. für Sondermüll D002. Die beste nachgewiesene verfügbare Behandlung (BDAT) gemäß dem
RCRA fĂĽr den charakteristischen Abfall von D002 ist eine DESAKTIVIERUNG und die ErfĂĽllung der
40 CFR 268.48 (Universal Treatment Standards) fĂĽr Stoffe, die nicht unter CWA/CWA-Ă„quivalente
und SDWA-Systeme der Klasse I fallen. Die Entsorgung muss gemäß der anwendbaren örtlichen
und staatlichen Vorschriften erfolgen. DiesbezĂĽgliche Informationen sind bei Ihrer Rechtsberatung
oder der zuständigen Behörde erhältlich.

14. ANGABEN ZUM TRANSPORT

Die in diesem Abschnitt zur VerfĂĽgung gestellten Daten dienen nur zur Information. Bitte wenden
ICL Performance Products LP Sicherheitsdatenblatt
Stoff: Phosphorsäure (105-117%) Seite 7 von 8
Referenz: AST10086 21. April 2006
Sie die entsprechenden Vorschriften fĂĽr die korrekte Kennzeichnung Ihres Transportguts an.

Land-, See- und Lufttransport

IMDG/UN Phosphorsäure, lösung, 8, UN 1805, III
ICOA/IATA UN 1805, Phosphorsäure, lösung, 8, III
RID/ADR Phosphorsäure, lösung, 8, UN 1805, III
Kanadische TDG Phosphorsäure, lösung, 8, 9.2 UN 1805, III*
US-DOT Phosphorsäure, lösung, 8, UN 1805, III*

*Meldepflichtige Menge/ Meldepflichtiger Grenzwert (RQ/RL):
Kanada: Meldepflichtiger Grenzwert (RL) fĂĽr Verpackungen von 230 kg oder darĂĽber
US-DOT: Meldepflichtige Menge (RQ) fĂĽr Verpackungen von 2.267,96 kg oder darĂĽber

15. VORSCHRIFTEN

Kennzeichnung nach EG-Richtlinien

Gefahrensymbol: ätzend
R34 Verursacht Verätzungen
S25 Kontakt mit den Augen vermeiden
S36 Geeignete Schutzkleidung tragen
S37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen

Chemikalieninventar

USA (TSCA) AufgefĂĽhrt
Kanada (DSL) AufgefĂĽhrt
EU AufgefĂĽhrt
Japan Nicht aufgefĂĽhrt
Australien AufgefĂĽhrt

Zusatzinformationen

WHMIS-Klassifizierung: D2(B) - Materialien, die weitere toxische Auswirkungen verursachen
E - Ă„tzende Materialien
SARA-Gefahrenmeldung
Gefahrenklasse gemäß den Bestimmungen in Abschnitt III, Vorschrift (40 CFR 370): Sofort
Abschnitt 302 Äußerst gefährliche Substanzen: Nicht zutreffend
Abschnitt 313 Giftige Chemikalie(n): Nicht zutreffend

CERCLA Meldepflichtige Menge: 2267,96 kg Phosphorsäure (CAS 7664-38-2)*

*Freisetzung von 2267,67 kg dieses Produkts oder mehr in die Umwelt ĂĽber einen Zeitraum von
24 Stunden mĂĽssen in den USA dem US National Response Center (800-424-8802 oder 202-
426-2675) gemeldet werden. Aufgrund unterschiedlicher örtlicher und staatlicher Vorschriften
sollten Sie sich mit Ihrem Rechtsberater oder der zuständigen Behörde für Informationen
hinsichtlich der Meldung von VerschĂĽttungen in Verbindung setzen.

Amerikanische Gesundheitsbehörde (FDA): Phosphorsäure in Lebensmitteln wird von der
amerikanischen Gesundheitsbehörde generell als sicher und unbedenklich eingestuft
(GRAS = Generally Recognized as Safe) und ist unter 21 CFR 182.1073 kodifiziert.

Dieses Produkt wurde in Ăśbereinstimmung mit den Gefahrenkriterien der kanadischen Richtlinien
fĂĽr kontrollierte Produkte (Canadian Controlled Products Regulatio) klassifiziert und das
Sicherheitsdatenblatt enthält alle unter dieser Richtlinie geforderten Informationen.

Siehe Abschnitt 11 für OSHA/HPA gefährliche Chemikalie(n) und Abschnitt 13 für die RCRA-
Klassifizierung.
ICL Performance Products LP Sicherheitsdatenblatt
Stoff: Phosphorsäure (105-117%) Seite 8 von 8
Referenz: AST10086 21. April 2006
16. SONSTIGE ANGABEN

Gesundheit Feuer Reaktivität Zusatzinformationen

3 0 1
Von der NFPA
empfohlene
Gefahrenklassifizierung
3 0 1
Von HMIS empfohlene K
Gefahrenklassifizierung K = Hauben oder Masken mit
Luftschlauch, Handschuhe,
Vollanzug, Stiefel

GrĂĽnde fĂĽr die Ă„nderung: Korrigierter abschnitt 1.
Aktualisierte Fassung des MSDB ersetzt MSDB vom: 01. November 2005
Entwurf in Ăśbereinstimmung mit der EU-Richtlinie 2001/58/EC

Obwohl die hierin gegebenen Informationen und Empfehlungen (nachfolgend als „Informationen�
bezeichnet) zum Datum der Herausgabe dieses Sicherheitsdatenblatts nach bestem Wissen und
Gewissen erstellt wurden, macht ICL Performance Products LP keine Zusicherungen fĂĽr deren
Vollständigkeit und Genauigkeit. Die Informationen werden unter der Bedingung geliefert, dass
die Empfänger dieser Informationen vor deren Gebrauch selbst entscheiden, ob sich diese für
ihre Zwecke eignen. In keinem Fall haftet ICL Performance Products LP für Schäden jeglicher
Art, die aus der Anwendung oder dem Vertrauen auf diese Informationen entstehen. HIERMIT
WERDEN KEINE AUSDRĂśCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN
UND GEWĂ„HRLEISTUNGEN FĂśR DIE MARKTGĂ„NGIGKEIT, DIE EIGNUNG FĂśR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK ODER FĂśR ALLE ANDEREN ZWECKE HINSICHTLICH DER
INFORMATIONEN ODER DES PRODUKTS, WORAUF SICH DIESE INFORMATIONEN
BEZIEHEN, GEGEBEN.

AST10086.8112.doc

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