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Sicherheitsdatenblatt
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Druckdatum: 04.12.2003 überarbeitet am: 04.12.2003
1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zum Produkt
Handelsname: 560
Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Flussmittel für Lötungen
Hersteller/Lieferant:
Kester Tel.(847) 297-1600
515 E. Touhy Ave. Fax.(847) 390-9338
Des Plaines, IL 60018
Auskunftgebender Bereich:
MSDS Coordinator Tel. (847) 699-5755
Notfallauskunft:
CHEMTREC 24-Stunden Notfallauskunft Telefonnummer (außerhalb der USA und Kanada): 011 (703) 527-3887
2 Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen
Chemische Charakterisierung
Beschreibung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 7647-01-0 Salzsäure C; R 34-37 10-25%
A
@
EINECS: 231-595-7
CAS: 141-43-5 2-Amino-ethanol Xn; R 20-36/37/38 2,5-10%
@
G
EINECS: 205-483-3
3 Mögliche Gefahren
Gefahrenbezeichnung:
@
A C Ätzend
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der "Allgemeinen
Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG" in der letztgültigen Fassung.
R 34 Verursacht Verätzungen.
R 36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Nach Einatmen: Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Nach Augenkontakt:
Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden
Arzt konsultieren.
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Nach Verschlucken: Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem
Schaum bekämpfen.
Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase:
Bei einem Brand kann freigesetzt werden:
Chlorwasserstoff (HCl)
Kohlenmonoxid (CO)
Kohlendioxid (CO2)
Stickoxide (NOx)
Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Persönliche Schutzkleidung tragen.
Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
"Mit Tonerde, Sand oder anderem inertem Material binden. Keine brennbaren Materialien wie Sägemehl
verwenden. In Container für Chemieabfälle entsorgen."
7 Handhabung und Lagerung
Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Atemschutzgeräte bereithalten.
Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen.
Zusammenlagerungshinweise: Nicht erforderlich.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:
Vor Frost schützen.
In gut verschlossenen Gebinden kühl und trocken lagern.
Lagerklasse:
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
8 Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7.
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
7647-01-0 Salzsäure
MAK 7,6 mg/m³, 5 ml/m³
MAK (TRGS 900) 8 mg/m³
Y; DFG, EU
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141-43-5 2-Amino-ethanol
MAK 5,1 mg/m³, 2 ml/m³
MAK (TRGS 900) 5,1 mg/m³, 2 ml/m³
H, Y; DFG
Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Atemschutz:
"Reicht die Belüftung nicht aus, um die Dämpfe aus der Atemzone zu entfernen, sollte ein sicherheitsgeprüfter
Atemapparat, oder ein in sich abgeschlossenes Atemgerät verwendet werden."
Handschutz:
S Schutzhandschuhe
Handschuhmaterial
Nitrilkautschuk
Naturkautschuk (Latex)
Durchdringungszeit des Handschuhmaterials
Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.
Augenschutz:
R Dichtschließende Schutzbrille
Schutzbrille
9 Physikalisch-chemische Eigenschaften
Allgemeine Angaben
Form: Flüssigkeit
Farbe: Farblos bis hellgelb
Geruch: Mild
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht bestimmt.
Siedepunkt/Siedebereich: 107°C
Flammpunkt: Nicht anwendbar.
Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Dampfdruck bei 20°C: 19 mm Hg
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Dichte bei 20°C: 1,113 g/cm³
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: Vollständig mischbar.
pH-Wert bei 20°C: < 1,0
10 Stabilität und Reaktivität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Zu vermeidende Stoffe: "Starke Säuren, starke Oxidationsmittel"
Gefährliche Reaktionen Keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Chlorwasserstoff (HCl)
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid
Nitrose Gase
11 Angaben zur Toxikologie
Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
7647-01-0 Salzsäure
Oral LD50 900 mg/kg (rabbit)
Primäre Reizwirkung:
an der Haut: Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute.
am Auge: Starke Reizwirkung mit Gefahr ernster Augenschäden.
Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
Zusätzliche toxikologische Hinweise:
Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinie der EG für
Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf:
Ätzend
Reizend
Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre
und des Magens.
12 Angaben zur Ökologie
Allgemeine Hinweise:
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen
lassen.
Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen.
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Wegspülen größerer Mengen in Kanalisation oder Gewässer kann zur pH-Wert-Erniedrigung führen. Ein niedriger
pH-Wert schädigt Wasserorganismen. In der Verdünnung der Anwendungskonzentration erhöht sich der pH-Wert
erheblich, so dass nach dem Gebrauch des Produktes die in die Kanalisation gelangenden Abwässer nur schwach
wassergefährdend wirken.
13 Hinweise zur Entsorgung
Produkt:
Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.
Europäischer Abfallkatalog
16 10 01 wässrige flüssige Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
14 Angaben zum Transport
Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE (grenzüberschreitend/Inland):
ADR/RID-GGVS/E Klasse: 8 Ätzende Stoffe
Kemler-Zahl: 80
UN-Nummer: 1789
Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel 8
Bezeichnung des Gutes: 1789 HYDROCHLORIC ACID, mixture
Seeschiffstransport IMDG/GGVSee:
IMDG/GGVSee-Klasse: 8
UN-Nummer: 1789
Label 8
Verpackungsgruppe: II
EMS-Nummer: F-A,S-B
Marine pollutant: Nein
Richtiger technischer Name: HYDROCHLORIC ACID, mixture
Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
ICAO/IATA-Klasse: 8
UN/ID-Nummer: 1789
Label 8
Verpackungsgruppe: II
Richtiger technischer Name: HYDROCHLORIC ACID, mixture
15 Vorschriften
Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
@
A C Ätzend
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Nationale Vorschriften:
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): -
Technische Anleitung Luft:
Klasse Anteil in %
Water 68,1
NK 8,9
Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
16 Sonstige Angaben
"Die hierin enthaltene Information basiert auf sorgfältig geprüfte Angaben und dient lediglich der Information,
Prüfung und Untersuchung. Kester erweitert keine Garantien, gibt keine Gewähr und
übernimmt keine Verantwortung bezüglich der Genauigkeit, Vollständigkeit oder Eignung dieser Angaben für die
Verwendung durch den Käufer. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt betreffen nur dieses Produkt und
beziehen sich nicht auf die Verwendung mit anderen Stoffen oder in anderen Prozessen. Alle chemischen
Produkte sollten nur von, oder unter Anleitung von technisch qualifiziertem Personal, das sich der vorhandenen
Gefahren und der Notwendigkeit der vernünftigen Handhabung bewusst ist, verwendet werden. Die Vorschriften
betreffend des
Relevante R-Sätze
20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
34 Verursacht Verätzungen.
36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und die Haut.
37 Reizt die Atmungsorgane.
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